Beweissicherung Schadensgutachten Versicherungsgutachten Wertgutachten Schieds- und Gerichtsgutachten Qualitätskontrolle Erschütterungsmessungen Projekte im Bereich Beweissicherung

Beweissicherung klingt recht nebensächlich – Ist aber oft Hauptsächlich.

Vertrauen Sie unseren neutralen und unabhängigen Ingenieuren. Sie helfen Ihnen dabei, Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.

Beweissicherungsverfahren
Beweissicherungsmaßnahmen (auch Bauzustandsdokumentation genannt) werden im Zuge von Bauvorhaben durchgeführt, bei denen eine Gefährdung der angrenzenden Bebauung nicht auszuschließen ist. Hiermit wird eine Beurteilungsgrundlage für eventuelle Schadenersatzforderungen geschaffen; gleichzeitig beugt das Beweissicherungsverfahren ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen vor.

Deshalb ist die Durchführung von Beweissicherungsverfahren bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen innerhalb dichter Bebauung üblich geworden. Sie wird vom Deutschen Städtetag, dem Kommunalen Versicherungsverband sowie namhaften Haftpflicht-Versicherern auch allgemein für Kanal- und Straßenbauarbeiten empfohlen.

Beweissicherungsmaßnahmen werden in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme und nach deren Beendigung durchgeführt. Fallweise sind Zwischenbegehungen zweckmäßig bzw. erforderlich: zur Abgrenzung von Haftungsrisiken verschiedener Unternehmer (z. B. nach Abbrucharbeiten, nach Herstellung des Baugrubenverbaus), bei auftretenden Schäden während der Baudurchführung, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Schadensgutachten
Schadengutachten werden notwendig, wenn – unter anderem infolge benachbarter Bauvorhaben – Schäden durch z. B. Setzungen oder Erschütterungen an Gebäuden oder Außenanlagen aufgetreten sind.

Aber auch alle anderen Arten von Schäden, wie Feuchtigkeitsschäden durch Schimmelbefall werden begutachtet und Sanierungsvorschläge unterbreitet.

Versicherungsgutachten
Im Auftrag von Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen werden wir tätig, um reklamierte Schäden an der Bausubstanz – hinsichtlich ihrer Ursache und Höhe – zu bewerten. Hierbei bedarf es einer Differenzierung, inwieweit das aufgetretene Schadensbild als „vermeidbar“ (z. B. Anprall durch Baustelleneinsatzgeräte) oder „unvermeidbar“ (z. B. geringfügige Setzungen bis 5 mm bei konventionellen Unterfangungsarbeiten) einzustufen ist.

Unser Team aus staatl. anerkannten Sachverständigen steht für Sie bereit.

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DIPL.-ING. JÖRG LITTEK


Moltkeplatz 1, Essen
call   0201. 747 89 451

Wertgutachten
Bei Erbschaftsangelegenheiten oder einem geplanten Kauf/Verkauf einer Wohn-/Gewerbeimmobilie bietet sich die Anfertigung eines Wertgutachtens an, wobei je nach Nutzung entweder die Ermittlung des Sachwertes (z. B. Einfamilienhaus) oder des Ertragswertes (z. B. fremd vermietetes Mehrfamilienhaus) im Vordergrund steht.

Qualitätskontrolle
Diese Leistung wird in der Regel durch den Bauherrn, in immer häufiger auftretenden Fällen aber auch durch den jeweiligen Bauunternehmer beauftragt. Die Zielsetzung: Baumängel rechtzeitig erkennen und mit verhältnismäßig geringfügigem Aufwand beseitigen bzw. von vorn herein zu vermeiden.

Mietangelegenheit
Bei Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geht es häufig um etwaige Mängel und die Zuständigkeit für deren Beseitigung. Ebenso sind sich Vertragsparteien – insbesondere bei Auszug/Übergabe – oft uneinig über die Zumutbarkeit des Unterhaltungszustandes im Inneren der Mieträume. Hier ist sachverständig abzugrenzen, bei welchen Mängeln es sich um übliche Verschleißerscheinungen oder aber um nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen handelt und welche Maßnahmen und Kosten für Wiedervermietung notwendig werden.

Erschütterungsmessungen
Eine äußerst wichtige Beurteilungsgrundlage zur Ermittlung der Ursache – z.B.  im Zuge einer Bauzustandsdokumentation – reklamierter bzw. festgestellter Schäden stellt die Messung von Erschütterungen in Gebäuden dar.  Je nach Erregerquellen der Baustelle (z.B. Rammbären, Rüttelplatten, Abbruchbagger, Bohrhämmer, etc.) und deren Einsatzdauer empfehlen sich zeitlich begrenzte Präsenz- oder Dauermessungen.

Aber auch Überschreitungen der nach DIN 4150, Teil  zulässigen Grenzwerte können umgehend per Email an die Bauleitung und im Bedarfsfall auch an weitere Adressaten übermittelt werden, so dass zur Vermeidung von Schäden / Nutzungseinschränkungen eine sofortige Reaktion (z.B. Verringerung der Verdichtungsenergie) möglich ist.

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