Bevor Sie mit den Behörden viel zu tun haben, sollten wir lieber viel zu tun haben. Damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Im Rahmen der Brandschutzplanung werden die Brandschutzanforderungen in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie den Brandschutzdienststellen (Feuerwehr) für die verschiedenen Projekte/ Sonderbauten nach Landesbauordnung festgelegt. Hierbei werden für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Wohnanlagen mit Tiefgaragen, Einkaufszentren und Industriegebäuden Brandschutzplanungen erstellt. Sie sind Teil des Baugenehmigungsverfahrens und ebenso Beratungsleistungen für die Architekten und Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung. Des Weiteren werden während der Ausführungszeit von Bauprojekten die Objektüberwachungen (Bauüberwachungen) durch Kunkel + Partner durchgeführt.
Unser Team aus staatl. anerkannten Sachverständigen im Bereich Brandschutz steht für Sie bereit.